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Regeln für den Abteilungsbeitrag Volleyball beim TSV Grafing
Der Beitrag für die Abteilung Volleyball beträgt derzeit 78,- € pro Spielsaison.
Er wird erhoben, um die Bezahlung der lizensierten Trainer*innen abzusichern.
Er wird jeweils zu Beginn einer neuen Saison zum 1.10. per Lastschrift eingezogen.
Er wird nur für die Spieler*innen eingefordert, die regelmäßig aktiv am Training und Spielbetrieb beteiligt sind.
Er wird grundsätzlich in voller Höhe und nicht anteilig eingefordert.
Bei Spieler*innen, die im Laufe der Saison neu hinzukommen, wird er zum Zeitpunkt des Eintritts in voller Höhe eingezogen.
Bei Spieler*innen, die Ihre aktive Laufbahn beenden, endet diese Verpflichtung.
Es genügt eine formlose Mitteilung an die Trainer*innen oder an den Finanzvorstand.
Das gilt aber nur für den Abteilungsbeitrag, nicht für den Beitrag beim Hauptverein.
Ausgenommen von dieser Regelung sind:
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Geschwister (78,- € nur einmal pro Familie)
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Kinder bis 10 Jahre („Schnupperjahr“)
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Mitglieder bei Förderverein Volleyball
Der Daten werden beim Passantrag eingegeben.
Anstelle des Beitrags an die Abteilung kann man durch Beitritt zum Förderverein diese jährliche Sonderabgabe auch dort bezahlen. Vorteil dabei ist, dass man einen großen Teil davon steuerlich als Spende absetzen kann. Die Spendenbescheinigung erfolgt automatisch am Ende des Jahres.
Der Beitritt zum Förderverein muss durch eine eigene Anmeldung erfolgen.
(siehe auch unter CLUB /Förderverein) und bleibt bis zu einer eventuellen Kündigung gültig, egal ob aktiv oder passiv.
Sollte der Abteilungsbeitrag einmal irrtümlich eingezogen werden, so wird er durch entsprechende Mitteilung an den Verein (Trainer, Finanzvorstand) selbstverständlich wieder zurückerstattet.
Franz Jungbauer (jungbauer@volleyballgrafing.de) - Finanzen Volleyball Grafing
Im August 2023